Autoteile Schweer in Duisburg und Wesel - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Autozubehör SCHWEER Ersatzteile GmbH

Römerstr. 347
47178 Duisburg


Kontakt:
Telefon: +49 (0) 203 473922
Telefax: +49 (0) 203 477268

E-Mail: verkauf-duisburg@az-schweer.de

Vertreten durch:

Herrn Jochen Schweer

Geschäftsführer


Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.

Registergericht:

Amtsgericht Duisburg

Registernummer: HRB 3632

Umsatzsteuer-ID: DE 191 286 071

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote an Privatpersonen und Kaufleute, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware und zwar zu an diesem Tag gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise ergeben. Unsere Preise enthalten, soweit es sich um Privatpersonen handelt, die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

3. Bestellung und Anzahlung

Werden wir vom Kunden beauftragt eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt, alle Anzahlungen zu verrechnen, mindestens aber mit 5,00 € und höchstens mit 100 Prozent vom Bestellwert.

4. Lieferung

Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden. 


Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurück zu führen ist. 


Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

5. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet Schecks entgegen zu zehmen.


Wir sind berechtigt bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 10 Prozent bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.


Für Mahnungen werden Mahnkosten von 5,00 € berechnet. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen.


Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunden uns bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsentgelts.


Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 12 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunden, seinen Geschäftspartnern, die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.


Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 50 Prozent, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


Erfüllt unserer Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.


Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt gekauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltendem Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

7. Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Wir haften für Sachmängel entsprechende den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel sollten nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offenkundige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Eingang beim Kunden schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung des Mangels. Hiervon unberührt bleibt die dem Kunden obliegende unverzügliche Untersuchungspflicht der Ware. Nach Ablauf der Frist gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.


Der Sachmängelhaftungsausschluß ist bei Geschäften mit Privatpersonen nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmen haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.


Sollten Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

a) die von uns gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde

b) die Ware unsachgemäß montiert wurde

c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurück zu führen sind.

d) Natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt.

Die Ware ist sauber im Originalzustand und in der Originalverpackung beizubringen.

7. Haftung

7.1. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftete der Verkäufer in demselben Umfang.


7.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatzanspruch neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Allgemeine Regelungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für Kaufleute Duisburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.